Unsere Feuerwehr - eine starke Truppe
Träger der Feuerwehren in Deutschland sind per Gesetzt die Gemeinden.
Somit zeichnet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister verantwortlich für
Ausrüstung und Mannschaft. In der Regel finden sich Bürgerrinnen und
Bürger die aus eigenem Antrieb ehrenamtlich Dienst in der Feuerwehr
verrichten. Diese bilden dann eine Freiwillige Feuerwehr. Die Aufgaben
der Feuerwehren sind heute sehr vielschichtig und technisch anspruchsvoll.
So ist die Feuerwehr nicht nur zur Brandbekämpfung im Einsatz, sondern
auch immer dann, wenn Gefahr für Leib und Leben, für hohe Sachwerte
oder Umweltschäden bestehen. Häufig werden die Feuerwehren zu
Verkehrsunfällen gerufen um dann eingeklemmte Personen mir schwerem
Rettungsgerät aus ihren Fahrzeugen zu befreien. Andere Einsätze dienen
der Gefahrenabwehr wie z.B. das Abstreuen von Ölspuren auf der Straße,
das Aufnehmen von ausgelaufenen Betriebsstoffen, das Einrichten von
Ölsperren , sowie Einsätze bei Unwettergefahren durch Sturm oder
Überschwemmungen, und und und ……..
Ist es einer Gemeinde nicht möglich eine Feuerwehr aus Freiwilligen zu
bilden,
so muss gem. gesetzlicher Bestimmung eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt
werden. Dazu werden Personen im Alter vom vollendeten 18. Lebensjahr
bis zum vollendetem 50. Lebensjahr verpflichtet. Dieser Verpflichtung kann
nur durch gesundheitlicher Untauglichkeit oder aus besonders
schwerwiegender Einschränkung, wie z.B. bei pflegebedürftigten
Angehörigen oder Berufen in sogenannten systemrelevanten Funktionen
entgangen werden.
Feuerwehr